Bekanntmachungen

Neues aus Haschbach
Haschbach, VG veröffentlicht am 17.04.2016


Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Haschbach für das Jahr 2016 vom 11.04.2016:


Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08. April 2016 Az.: 029/901-11 Nr. 34 hiermit bekanntgemacht wird.

 

 

 Artikel I

___________________________

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

___________________________

Festgesetzt werden

___________________________

 

1. im Ergebnishaushalt

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

648.200 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

719.730 Euro

der Jahresfehlbetrag

-71.530 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

613.970  Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

652.180  Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-38.210  Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

 0    Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0    Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

 0    Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

79.940  Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

17.760  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

62.180  Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0  Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

23.970  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-23.970  Euro

 

Grundsteuer A (für die landwirtschaftlichen Betriebe) auf

300 v.H

Grundsteuer B (für die Grundstücke) auf

365 v.H.

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

 

für den ersten Hund

45  Euro

für den zweiten Hund

65  Euro

für jeden weiteren Hund

100  Euro

 

 

§ 6 In Kraft treten


Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.

 

66871 Haschbach den, 11. April 2016
gez.: Klaus Schubinski
Ortsbürgermeister

 

Artikel II

 

1. Die Haushaltssatzung liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 22. April 2016 bis einschließlich 02. Mai 2016
während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel, Marktplatz 1, Zimmer 23 öffentlich aus.

 

2. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

 

Dies gilt nicht, wenn


a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder


b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

 

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

66869 Kusel den, 11. April 2016
gez.: Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister