Die Michaelsburg

Vorschaubild Die Michaelsburg

Der ehemaligen Propstei gegenüber erhebt sich die Ruine der einstigen St. Michaelsburg.
Zum erstenmal finden wir sie erwähnt in einer Urkunde des Erzbischofs Adalbert von Mainz vom 8. Okt. 1127. Schon davor war diese von Raubrittern bewohnt, die den Mönchen von Kusel und dem ganzen Remigiuslande viel Schaden zufügten.


Es dürfte sich nicht um "eine Festung" gehandelt haben, sondern war höchstens vielleicht eine befestigte bewohnte Zufluchtsstätte.


Um sich vor weiterem Schaden zu bewahren, kauften die Mönche mit weisem Bedacht für sich und ihre Nachfolger sorgend, diesen ihren Berg und die Burg, zerstörten diese Burg und erbauten ein Kloster.


Die Erbauung der St. Michaelsburg erfolgte erst im 13. Jahrhundert. Es soll zunächst ein hölzernes Schloß errichtet worden sein.


Im Jahre 1260 starb Graf Gerlach V. von Veldenz auf der nahen Burg Lichtenberg. Sein ganzer Besitz fiel an sein dreijähriges Töchterlein. Zwei Verwandte mütterlicher Seite, der Großvater Heinrich II., Pfalzgraf von Zweibrücken, und der Großonkel Emich, Wildgraf auf der Kyrburg an der Nahe, erhoben beide Ansprüche auf die Vormundschaft. Zwischen diesen beiden entstand eine große Spannung, zumal es der Kyrburger auf Burg und Herrschaft Lichtenburg abgesehen hatte. In dieser Not erbaute Pfalzgraf Heinrich II., um in seinen Rechten und Ansprüchen nicht geschmälert zu werden, auf dem Remigiusberg, dicht neben dem Benediktinerkloster ein hölzernes Schloß. Dem Abt zu Rheims versicherte er, diese Festung auf dem Eigentum der Propstei sei nur zum Schutze des Remigiuslandes errichtet und werde nach Beendigung des Streites mit dem Kyrburger wieder beseitigt.


Auch nach dem sich beide im Sept. 1260 gütlich einigten, wurde diese Festung nicht beseitigt, sondern vielmehr durch eine stolze, steinerne Burg ersetzt. Dies nur zum Schutze des Remigiuslandes, wie der Graf den Mönchen versicherte.


Es wird vermutet, dass aus der alten Festung und der dabei befindlich gewesenenen St. Michaelskapelle die St. Michaelsburg entstanden ist. Die St. Michaelskapelle muß in die Burg, oft auch Sloiß (Schloß) genannt, integriert worden sein. Denn der schon 1260 verstorbenen Graf Gerlach V. von Lichtenberg bestimmte in seinem Testament 20 Malter Korn und 20 Malter Hafer aus den Gefällen von Niederkirchen und Ohmbach zur Lesung heiliger Messen in einer St. Michaelskapelle. Diese St. Michaelskapelle kann keine Kapelle in einem Seitenschiff der Klosterkirche gewesen sein, denn 1494 überließ Pfalzgraf Alexander von Zweibrücken die von dem Veldenzer Grafen herrührende Verleihung des St. Michaelsaltares in der St. Michaelsburg auf dem Remigiusberg dem Propste Johannes. Die Propstei verpflichtete sich, jede Woche zwei heilige Messen in der Burgkapelle zu lesen.


Bei der Teilung der väterlichen Besitzungen zwischen den Grafen Heinrich und Friedrich von Veldenz im Jahre 1387 fiel u.a. auch die St. Michaelsburg an den Grafen Heinrich. Nach seinem Tode fiel der gesamte Besitz seinem Bruder Friedrich zu. Friedrich von Veldenz hinterließ als einzigen Erben seine Tochter Anna, die sich mit Stephan III., einem Sohne Kaiser Ruprechts, 1409 vermählte. Durch diese Heirat kam die Veldenzer Grafschaft und somit das ganze Remigiusland an die von Stephan III. begründete Zweibrücker Linie des Hauses Wittelsbach.


Als Stephans Söhne, Friedrich und Ludwig am 16. Sept. 1444 die Besitzungen ihres Vaters und ihres Großvaters teilten, kam das Remigiusland an die Herzöge von Zweibrücken, die es als Lehen bis zum Jahre 1490 besaßen. In diesem Jahr schenkte der pfälzische Kurfürst Philipp dem Pfalzgrafen Alexander und dessen Bruder Kaspar "Pfeddersheim" und die "St. Michaelsburg", "die Sloiß, die die Graven von Veldenz gebuwet und gemacht han", nebst dem ganzen Remigiusland als Mannlehen. Im Jahre 1464 hatte der Godelmann Blick von Lichtenberg die St. Michaelsburg als Lehen ( dieser hatte 1464 wegen einem Wald Streit mit dem Propste Peter von St. Remigiusberge.


Im Jahre 1524 räumte Pfalzgraf Ludwig II., Sohn des Pfalzgrafen Alexander von Zweibrücken, seinem Bruder Ruprecht, der sich anfänglich als Domherr zu Mainz und Straßburg, dem geistlichen Stande widmete, die St. Michaelsburg, welche damals der Ritter Heinrich Blick von Lichtenberg zu Lehen trug, als lebenslänglichen Besitz ein. In dieser Überlassungsurkunde vom 24. Okt. 1524 verzichtete der Ritter Heinrich Blick von Lichtenberg, im Einverständnis mit seinen beiden Söhnen, den Junkern Johannes und Georg Blick von Lichtenberg, auf sein Lehen der St. Michaelsburg, die dieser zuvor von Hanns Blick von Lichtenberg seelig und desselben Eltern zu Lehen hatten. Die Blicks von Lichtenberg finden wir auch als Lehen und Burgsaßen auf der nahen Burg Lichtenburg. Schon von jetzt an wurde die Verwaltung der Güter und Gefälle der Propstei im Namen des Pfalzgrafen Ruprecht von dem Keller Balduin auf dem Remigiusberg geführt, wie Urkunden aus den Jahren 1525 und 1527 ausweisen. Ruprecht nahm als Herr des Remigiusberges bereits seit Jahren die eigentlich noch den Benediktinern zustehenden Gefälle, Gülten und Zehenten von 42 Dörfern und Weilern ein, einschließlich der dazugehörenden Höfen und Güter, die die neugläubigen Herzöge von Zweibrücken bereits in Besitz genommen hatten.

Die Burg war von den Landesherren an Ritter zu Lehen vergeben, bei Durchreisen oder Besuchen bewohnten diese mit ihrem Gefolge die Burg auch zeitweise selbst.
Dieser Pfalzgraf Ruprecht, Begründer des neuen Fürstentums Pfalz-Veldenz, baute die Burg für 2000 fl neu aus und nahm dort seinen Wohnsitz.


Aus alten Lageplänen, Bildern und Beschreibungen können wir in etwa erfahren, wie unsere St. Michaelsburg in ihrer Blütezeit ausgesehen haben muß. Im Laufe der Zeit wurde durch Aus- und Anbauten unsere Burg allmählich eine stattvolle und große Burg (in vielen Urkunden auch immer wieder als "Sloiß" - Schloß - bezeichnet), mit wehrhaften Mauern, prächtigen Zinnen und umgeben von vier mächtigen und hohen Wehrtürmen an ihren Bergflanken gegen Südosten und gegen Westen. Von diesen vier Wehrtürmen (auch Vorwerk genannt ), wurde einer bei der letzten Sanierung andeutungsweise freigelegt und sichtbar gemacht. Durch Wendeltreppen waren diese Wehrtürme wohl mit dem Burgkeller und der Oberburg verbunden. So konnte man von der Innenburg aus in die Vorburg gelangen, ohne die schützenden Burgmauern zu verlassen. Von hier aus konnte man die gesamte Umgebung aus überwachen. Die östliche Schildmauer war der mächtigste und höchste Gebäudeteil der Burg. Nach Westen war eine Schildmauer errichtet, in der sich der Eingangsbereich zur Burg befand. Nach Süden war unsere Burg mit großen Fenstern versehen, wogegen nach Norden die Burg fast Fensterlos war. Die nördliche und östliche Seite umgab ein Burggraben. Die Burg war wohl als drei- bis vierstöckiges Gebäude ausgebaut. Die Wohnungen für die Dienerschaft, Vorratsräume, Stallungen und Scheunen befanden sich entweder zwischen der Innenburg und der Vorburg, oder aber auch wohl außerhalb dieser Burganlage.


Pfalzgraf Ruprecht gab man wegen seiner Gebrechlichkeit und Kränklichkeit den Beinamen "der Hinkende" und "der Kränkliche". Schon im Jahre 1541 verfaßte Ruprecht im oberen Stüblein der St. Michaelsburg sein Testament, in dem er sein Haus letztwillig bestellte und alles Notwendige anordnete.


Ruprecht begeisterte sich recht früh für die Reformationsbewegung. Als Vormund von Herzog Wolfgang von Zweibrücken wie auch für sein eigenes Fürstentum, beauftragte er den beweibten Ordenspriester Johannes Schwebel, der 1523 aus Landstuhl zu ihm flüchtete, eine neue Kirchenordnung auszuarbeiten. Schwebels Nachfolger wurde später Kaspar Glaser aus Pforzheim, ein Freund Ruprechts. Ruprecht war immer bemüht, sich um die begonnene Verbesserung der Kirchenordnung zu kümmern. Er erließ auch neue Gerichts- und Städteordnungen für Kusel und Lauterecken. Der "alte Gottesdienst" wurde auf St. Remigiusberg wie allmählich in den anderen Kirchen des Herzogtums Zweibrücken und Pfalz-Veldenz eingestellt und nach der im Jahre 1529 herausgegebenen Zweibrücker Kirchenordnung umgestaltet, ja sogar nach einem 1552 vorgenommenen Zeugenverhör, jedem Geistlichen durch Androhung der Ausweisung verboten, in der Propsteikirche oder der St. Michaelskapelle den "alten" Gottesdienst zu halten.


Interessant ist in diesem Zusammenhang sicherlich, was in der "Allgemeinen Deutschen Biographie" von 1889 über diese Zeit zu lesen ist: "Das Vorgehen Ruprechts blieb nicht ohne Widerspruch seitens des Erzbischofs von Mainz, sowie der Bischöfe von Metz und Speyer, welche 1534 die Abschaffung der neuen Kirchenordnung begehrten. Als auch der evangelisch gesinnte Kanzler Schorr in seinem Gutachten zur Vorsicht riet und und sich namentlich dagegen aussprach, dass man die Messe und das Concubinat (Heiratsverbot) der Priester zwangsweise abstellte, scheint Ruprecht selbst bedenklich geworden sein. Dem gegenüber wies Schwebel darauf hin, dass ein Verbot der Messe und ein Gebot der Ehe der Geistlichen allerdings unzulässig sei, dass es sich darum handele, dem Worte Gottes freien Lauf zu lassen, und gegen offenbare Sünden, wie das ärgerliche Leben der Priester, einzuschreiten, die Pflicht einer christlichen Obrigkeit sei. Er Ruprecht, erließ den Befehl, dass alle im Concubinate lebenden Priester und Mönche sich bis spätestens Ostern 1535 verehelichen sollten, widrigenfalls sie ihre Ausweisung aus dem Herzogtum zu gegenwärtigen hatten". Ruprecht wollte also durchsetzen, dass alle Priester seines Landes heiraten müßten, andernfalls ausgewiesen würden.


Ruprecht nahm sein Recht als Landesherr und Regent wahr und setzte nun neugläubige, die gewillig auch seinen Wünschen entsprachen, als Pfarrer in seinem Lande ein. Zuvor war schon am 19. Dez. 1520 Johannes Peuchet zum neugläubigen Pfarrer in Cusel ernannt worden. Mit hinreichender Zuverlässigkeit dürfte anzunehmen sein, dass dieser ein unehelicher Sohn des früheren Propstes vom St. Remigiusberge, dem gleichnamigen Johannes Peuchet war.
Gemäß dem Marburger Vertrag vom 5.Okt. 1543 trat Herzog Wolfgang von Zweibrücken seinem Oheim und Vormund Ruprecht "aus Dankbarkeit für die treu geführte Vormundschaft" verschiedene Gebietsteile unter der Bedingung des Rückfalles an die Zweibrücker Linie ab, u.a. auch Kloster und Burg auf dem Remigiusberg, samt allen Einkünften und Gütern. Der diesbezügliche Teil des Marburger Vertrages hat folgenden Wortlaut:


"Item das Haus Remigiusberg mit dessen Renten, Zinsen, Gilten, Zehnten, Collaturen, Äckern, Wiesen, Weingärten, Weidgang, Feld, Wald, Weiher, Hubhöfen, Besthäuptern, Fischen und anderen An- und Zubehörden, wie das ein Propst gebraucht und hergebracht hat, also, dass die Untertanen außer der Bannkraft zum Hause Lichtenberg selbst hie zu fronen, ferner mit Verzicht, Sr. Lbd. Ruprecht und Sr. Lbd. Erben mit der Frone jederzeit gewärtig sein sollen". "Und da sich über kurz oder lang zutragen wird, dass der Remigiusberg Herrn Ruprecht ohne dessen Verschulden durch Gewalt abgedrungen oder in Recht erkannt würde, dass Sr. Lbd. dieselbe dem Orden St. Remigii wieder zu restaurieren schuldig sein sollte, so soll Sr. Lbd. und dessen Erben anstatt derselben 600 fl jährlichen Nutzen haben".


Wegen der Religionsstreitigkeiten waren die Zeiten unsicher. Um vor dem Verluste des Remigiuslandes gesichert zu sein, ward der Besitz von den Bendeiktinermönchen um 8500 rheinische Gulden in aller Form Rechtens erworben und der Verkauf durch eine päpstliche Bulle 1550 bestätigt. Der Remigiusberg nebst 4 Dörfern, u.a. Haschbach, kam zu Pfalz-Veldenz bis zum Erlöschen des Fürstengeschlechts im Jahre 1694.


Pfalzgraf Ruprecht starb am 27. Juli 1544 und wurde in der Alexanderkirche zu Zweibrücken beigesetzt. Sein Nachfolger war sein noch minderjähriger Sohn Georg Hans, geb. am 11. April 1541. Er stand unter der Vormundschaft des Herzogs Wolfgang von Zweibrücken. Nachdem dieser am 11. April 1563 volljährig erklärt worden war, umfaßte sein Besitz u.a. auch das "Haus Remigiusberg mit seinen Rechten und Gefällen". Auf betreiben seines Vormundes hatte er im Spätjahr 1562 die Prinzessin Anna Maria, Tochter des Schwedenkönigs Gustav Wasa und dessen zweiter Gemahlin Margareta von Loholm, gefreit und geheiratet, der er am 21. Dez. 1562 als sogenannte "Morgengabe" u.a. Schloß und Stadt Lauterecken und den Remigiusberg verschrieb und am 1. Nov. 1564 testamentarisch vermachte. In seinem Testamente, das er am 20. Dez. 1571 zu Lützelstein errichtete, verordnete er:


"Zum Dritten ist unser redlicher Wille und Meinung, dass unserer herzlieben, freundlichen Gemahlin ihr Wittum auf Lauterecken und Remigiusberg, wie ihr solches von uns versichert und verbeschieden, ehrbar und fürstlich ohne Hinderung, Minderung und Abgang völlig gehalten, vergönnt und vollzogen werde".


Unter Art. 22 verordnete er, dass "im Falle eines Aussterbens des Geschlechtes Pfalz-Veldenz der Remigiusberg, weil er von altersher ein Stück vom Fürtstentum Zweibrücken gewesen, an Zweibrücken zurückfallen soll".


Pfalzgraf Georg Hans bewohnte mit seiner Familie die St. Michaelsburg zeitweise selbst, seine Residenz hatte er überwiegend in Lützelstein. Er führte eine Art Musterregiment in straffer Ordnung, aber toleranten Grundsätzen ein, faßte aber sogleich auch weitschauendere Pläne zur Hebung und Sicherung seines Ländchens. Er gründete das "Bollwerk", die Stadt Pfalzburg. Er hatte Ideen von Kanalwegen, Handels- und Industriezentralen für Kupfer, Eisen, Wolle und Holz. Auch hatter er die Idee einer deutschen Flotte um die Moskowiter aus den Ostseeprovinzen fernzuhalten. Auch seine "genialen und vorausahnenden Erfindungen" wie Minenwerfapparate, Panzerwagen etc., die zu spielerischen Phantastereien herabsanken, ihm eine Geistesgestörtheit seiner letzten Jahre wahrscheinlich machen, verarmten ihn sehr. Er mußte Teile seines Besitzes im Elsaß an den Herzog von Lothringen verpfänden, die später nicht mehr einzulösen waren.
Nach dem Tode des Pfalzgrafen Georg Hans am 8.April 1592 in Lützelstein, wo er auch seine letzte Ruhe fand, war das Fürstentum und die Familie mit nahezu 300.000 fl belastet. Prinzessin Anna Maria erklärte sich bereit, "zur Rettung des Namens ihres Gemahls" auf ihren Hofhalt zu verzichten und zog sich einige Jahre zu ihren Verwandten zurück, um die Erträgnisse ihres Wittums - Lauterecken und Remigiusberg - zur Tilgung der Schuldenlast zu verwenden.
Prinzessin Anna Maria starb am 30. März 1610 in Lauterecken und wurde in der Gruft der Klosterkirche auf dem Remigiusberg beigesetzt, wo schon einige ihrer Kinder ruhten und später noch mehrere Mitglieder der Familie ihre letzte Ruhe fanden.


Am 11. Nov. 1598 teilten sich die drei Brüder Georg Gustav, Johann August und Ludwig Philipp die väterlichen Güter. Georg Gustav, geb. am 5. Febr. 1564 auf dem Remigiusberge, blieb im Besitze der Ämter Veldenz, Lauterecken und Haus Remigiusberg, welch letzteres er "samt Zubehör" schon am 30. Okt. 1586 seiner Gemahlin Elisabeth von Württemberg verschrieben hatte. Nach 5jähriger glücklicher, jedoch kinderloser Ehe, starb Elisabeth von Württemberg am 18. Febr. 1591 in Durlach. In zweiter Ehe war er mit Maria Elisabteh, (geb. am 7. Nov. 1581, gest. am 8. Aug. 1637), der Tochter des Herzogs von Zweibrücken, von welcher ihm 11 Kinder geboren wurden, verheiratet. Zu dieser Zeit drückte eine schwere Schuldenlast das Land. Er verlor seine beiden ältersten Söhne im 30jährigen Krieg. Er war ein Vetter des schwedischen Königs Gustav Adolf, den er in Mainz besuchte und der ihm einen Schutzbrief für sein Land ausstellte.


Aber dennoch blieb der Remigiusberg nicht von Raub und Plünderungen verschont. Aus einem Brief des Kellermeisters J. Wolf Wunderer vom Remigiusberg geht hervor, dass während des langen, unheilvollen Krieges daselbst nicht die besten Zustände herrschten. "Die Untertanen zeigen sich rebellisch" schrieb er seiner Herrin Maria Elisabeth am 20. Nov. 1634 nach Lauterecken.


Am 10. Okt. 1633 errichtet Pfalzgraf Georg Gustav "auf Remigiusberg in dem fürstlichen Schloß daselbst in der großen Stube nächst dem fürstlichen Gemach im anderen Stockwerk, davon die Fenster gegen den Glan und Dorf Stegen gesetzt sind" sein Testament und bestimmt darin:
"Unser Leichnam soll in Remigiusberg ohne besonderen Prunk zur Erde gebracht werden." Zur Testaments-Vollstreckerin wird u. a. Königin Christine von Schweden und der schwedische Reichskanzler Axel Orenstierna ernannt. Mit unterzeichnet haben: Graf Falkenstein, Graf zu Dhaun, J.H. von Kötteritz, Friedrich von Heidelberg, Nik. J. von Bärenfels, die Pfarrer von Reichenbach und Theisbergstegen.


Am 3. April 1634 verschied Pfalzgraf Georg Gustav "im Hause zu Remigiusberg", wo er einst auch geboren und woselbst er nun auch nach einem vielbewegten Leben zur letzten Ruhe gebettet wurde. Für die Zeit ihrer vormundschaftlichen Regierung stellte sich die durchl. Fürstin eine "besondere Ordnung" auf, darnach in allen Schlösser und Häusern überall steifer Burgfrieden gehalten werden soll:


"Niemand soll einen Aufruhr oder Zank hervorrufen und jedermann sich eines bescheidenen Lebenswandel befleißigen". Aber dennoch machte sich das Elend des 30jährigen Krieges bemerklich; denn die Not hatte auch auf dem Remigiusberg ihren Einzug gehalten. Fast alle Schmuckgegenstände waren an Frankfurter Juden versetzt, die Güter mit Hypotheken belastet, so dass der Haushalt auf das Allernotwendigste beschränkt werden mußte. Trotzdem gewährte die edle Gräfin ihren sämtlichen Untertanen im Amte Remigiusberg in ihrem Abschied vom 28. Aug. 1634 "Nachlaß der Schatzung", um welchen sie wegen zu großer Armut eingekommen waren.
Nach Georg Gustavs Tod am 3. April 1634 war nur noch dessen jüngster Sohn, der minderjährige Leopold Ludwig, geb. am 15. Febr. 1625, der einzig verbliebene männliche Erbe, der noch am Leben war. Die Mutter starb gleich danach am 8. Aug. 1637. Bereits der Vater, wie später auch die Mutter hatten Vorkehrungen für ihren Sohn getroffen. Die Mutter, der Markgraf Friedrich in Baden und Graf Ludwig zu Erbach sollten die Vormundschaft übernehmen, bis zum 20. Lebensjahr andauern. Die Mutter hatte über die Erziehung verfügt, dass der Hofmeister zu Lauterecken, Bernhard von Friesel, den jungen Fürsten "nicht aus der Hand zu lassen, sondern ihn in acht zu nehmen". Bernhard von Friesel war, wohl auch zu Dank, lange Jahre Oberamtmann und Rat zu Lauterecken.


Pfalzgraf Leopold Ludwig heiratete am 6. Juli 1648 Agathe Christine, Gräfin zu Hanau-Lichtenberg (geb. am 23. Sept. 1632, gest. am 5. Dez. 1681).


Da diese nun mehr in Lauterecken residierten, hören wir vom Remigiusberg jetzt wenig. Wahrscheinlich fielen die Gebäude hier oben auch kroatischer Zerstörungswut oder anderen maroden Heerscharen zum Opfer und was noch übrig blieb, wurde wohl von den Franzosen vernichtet. Leopold Ludwig besaß die veldenzischen Güter bis zu seinem Tod im Jahre 1694. Er lebte bis zu seinem Tod in sehr bescheidenen Verhältnissen, in gedrückter Stimmung, sein Land war wirtschaftlich ruiniert und von fremden Soldaten besetzt, die Gefälle (Steuern und Abgaben) gingen unregelmäßig und schlecht ein. Er starb am 29. Sept. 1694 im "Gasthaus zum tiefen Keller" (auch Bergherrnhof genannt) in Straßburg. Er hatte alle seine männlichen Nachkommen überlebt. Er war der letzte männliche Erbe des Hauses Pfalz-Veldenz, somit war diese Linie, in der das Haus Remigiusberg ein Teil eines eigenen kleinen Fürstentums war, ausgelöscht.
Er hatte in seinem Testament verfügt, dass nach seinem Tod das Fürstentum Pfalz-Veldenz an König Karl XI. von Schweden fallen solle. Schon am 20. Okt. 1694 wurde auf St. Michaelsburg durch Beamte der schwedisch-zweibrückischen Regierung die Huldigung vollzogen.
Die Erbfolge-Bestimmungen Fürst Leopold Ludwigs standen in Widerspruch mit dem Testament seines Großvaters. Dadurch kam es zu vielen Anfechtungen. Erst mit Zustandekommen des Ryswicker Friedens von 1697 räumte man das veldenzische Gebiet der Kurpfalz ein, die am 25. Dez. 1697 mit bewaffneter Hand Besitz davon nahmen und sich 3 Tage lang huldigen ließ.
Ihre endgültige Erledigung fand die Veldenzische Erbfolge-Frage durch den Mannheimer Suzessionsvertrag vom 24. Dez. 1733 zwischen dem Kurfürsten der Pfalz und dem Herzog von Zweibrücken. Während letzterer den größeren Teil mit der Burg Lichtenberg und der Stadt Kusel erhielt, so erhielt die Kurpfalz den Remigiusberg und die Dörfer Haschbach, Rutsweiler und Theisbergstegen, sowie die Stadt Lauterecken.
Vom Verfall der St. Michaelsburg weiß die Geschichte nicht genaues zu berichten. Dr. C. Mehlis schreibt in seiner Schrift "Von den Burgen der Pfalz": "Im Laufe des 18. Jahrhunderts und der Revolution blieb von den Pfälzer Burgen und Schlössern nur noch eine übrig, die St. Michaelsburg auf dem Remigiusberg, die der Mönch Jakob Diehl mit Erlaubnis der Krone Frankreichs bewohnte. Sie fiel allmählich in Trümmer".
Demnach wäre anzunehmen, dass die St. Michaelsburg erst zu Anfang des 19. Jahrhunderts zur Ruine wurde. Glaubwürdiger erscheint jedoch, dass die Burg während des dritten Brandes von Kusel im Jahre 1794 der Zerstörungswut der Franzosen zum Opfer fiel - oder bereits in den früheren französischen Kriegen - um das Jahr 1677 - bei dem zweiten Brand von Kusel zum Teil vernichtet wurde.
Als Karl Theodor von der Pfalz 1777 das Erbe des Kurfürsten Maximilian III. antrat, wurde die Burgruine pfalz-bayerisch, kam aber am 24. Aug. 1801 in französischen Besitz. Am 14. April 1816 gehörte sie zum Königreich Bayern.
In den Revolutionsjahren (1798-1817) ist die Ruine der St. Michaelsburg jedenfalls als Staatsgut erklärt und versteigert worden. So erklärt sich wohl am besten der Übergang in Privatbesitz. Ihr erster Besitzer war Ludwig Königstein aus dem benachbarten Haschbach gewesen. Von dessen Erben erstand sie der kgl. Rentamtmann Dr. Ludwig Gümbel aus Kusel mit Vertrag vom 18. Juli 1843. Dieser veräußerte sie 1852 an den Einnehmer Joseph Binger aus Kusel. Sechs Jahre später finden wir sie im Besitze der Müllerseheleute Paul Binger und Elisabeth Benzino aus Rammelsbach. Von deren Erben Ludwig Binger und Karl Marggraff senior in Kusel hat am 28. Dez. 1868 der Ackerer Michael Gerner aus Theisbergstegen, die St. Michaelsburg und die umgebende Ödung für 65 Gulden für die Pfarrkirche St. Remigiusberg ersteigert, die sie noch heute in ihrem Besitz hat.
Die Mauerreste von heute deuten daraufhin, dass die Burg zwar keine allzugroße Ausdehnung hatte, aber ein sehr massiver Bau gewesen sein muß.
Im Herbst 1973 wurden durch den Landkreis Kusel unumgängliche Sicherungs- und Instandhaltungsarbeiten in Angriff genommen. Mit Kosten in Höhe von 54.000 DM wurden die schadhaften Umfassungsmauern ausgebessert, Mauerfugen verbandelt, Stützpfeiler an der nordöstlichen Mauer gesichert und lose Steine eingemörtelt. Die Mauerkronen erhielten zum Schutz gegen Witterungseinflüße eine mit Gefälle versehene Mörtelabdeckung.
Hätte die St. Michaelsburg und die ehemalige Propsteikirche auch nur annähernd soviel Interresse, Begeisterung und Engagement von maßgebenden Stellen und Leuten erfahren, wie andere geschichtliche Zeitzeugen unseres Gebietes, wir könnten heute noch mehr sehen und wissen, von unserem Remigiusberg, der unserem Landstrich, - unserem Remigiusland -, seinen Namen gab.
Besuchen sie doch mal wieder die St. Michaelsburg, sie würden sehen, dass wieder unumgängliche Sicherungsmaßnahmen fällig wären.
Quellen: 1) Alfons Königstein (Festschrift zur 850-Jahr-Feier der Gemeinde Haschbach am Remigiusberg, 1999)
2) Die Grafschaft Veldenz, Fabricius, 1913
3) Burgen und Schlößer im Nahegau, Näher, 1887
4) Die Baudenkmale in der Pfalz, Michael Frey
5) Burgen der Pfalz, Dr. C. Mehlis, 1902
6) Geschichte der Burg Lichtenberg, W. Haarbeck, 1964
7) Heimatblätter des Remigiuslandes, Pfarrer Baum
8) Copialbücher der Propstei Remigiusberg
9) "Palatina", Beiblatt der "Pfälzer Zeitung",
10) Artikelserie "Der Potzberg", von Christian Böhmer, 1875
11) Geschichte der Benediktiner-Propstei Remigiusberg,
von X. M. Remling, 1856
12) Geschichte des Herzogtums Zweibrücken und seine Fürsten,
von J. G. Lehmann, München, 1867
13) Pfalzgraf Georg Hans, in "Pfälzer Wald, 1917
14) Die Geschichte des Fürstentum Pfalz-Veldenz,
von Th. Gümbel, 1900.